Nein zur Umkehr der Beweislast

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (UVI) verlangt im Kern, dass Unternehmen die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland respektieren.

Gegen dieses Anliegen ist im Jahr 2020 wohl kaum jemand mehr in der Schweiz. Nur wie man dieses Ziel sinnvoll und angemessen erreicht ist höchst umstritten. Ich lehne die UVI aufgrund der völlig überzogenen Unternehmenshaftung ab, welche die Initiative verlangt. Diese lädt zu politisch oder wirtschaftlich motivierten Klagen und Angriffen auf Schweizer Unternehmen geradezu ein. Diese Gefahr schürt Unsicherheit und ist Gift für unsere gesamte Volkswirtschaft. Die Umkehr der Beweislast, die unserem Rechtsverständnis völlig widerspricht und somit eine fette rote Linie überschreitet, versetzt Schweizer Unternehmen bei einer Klage von Anfang an in die Defensive. Diese weltweit einzigartige Forderung der Unternehmenshaftung mit Umkehr der Beweislast, schiesst weit über das Ziel hinaus und ist somit nicht im Interesse des Erfolgsmodells Schweiz. Darum lege ich überzeugt ein NEIN zur UVI in die Urne, auch wenn ich den Titel der Initiative samt Kernaussage im Grundsatz unterstütze.